Gut zu wissen! – Infos des Bündnisses: Hinweis für Vereine

Symbol InfosMüssen Ratsmitglieder einer Partei, die in wesentlichen Teilen rechtsextremistische Ziele verfolgt, zu Veranstaltungen eingeladen werden?

Klare Antwort: Nein!

Vereine sind nicht verpflichtet, Vertreterinnen oder Vertreter einer Partei zu Veranstaltungen einzuladen, wenn diese Partei in wesentlichen Teilen rechtsextremistische und undemokratische Ziele verfolgt.

Vereine müssen nicht politisch neutral sein, wenn es um den Schutz demokratischer Werte und Grundrechte geht. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Partei zu Wahlen antritt oder gewählt wurde. Vertritt eine Partei undemokratische Positionen, ist sie keine demokratische Partei. Mitglieder der Partei haben keinen Anspruch auf Einladung zu Vereinsveranstaltungen.

Grundsätzlich haben Vereine das Recht, im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Stellung zu beziehen und sich auch zu Fragen zu äußern, die über ihren Satzungszweck hinausgehen. Es ist legitim und wichtig, dass Vereine sich klar für Demokratie, Menschenwürde und Grundrechte positionieren.

Zahlreiche Herzogenrather Vereine sind Mitglied im Bündnis gegen Rechtsextremismus und bekennen sich ausdrücklich zu unserer Bündniserklärung, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist.

Wir bitten alle Vereine und ihre Vorsitzenden, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn in dieser Frage Druck ausgeübt wird, auch über soziale Netzwerke.

Die Broschüre der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus in Köln „Engagiert und demokratisch bleiben“ ist online abzurufen.

Der Landesportbund NRW hat auf seiner Internetseite ein Positionspapier eingestellt und gibt dort zudem Antworten auf viele Fragestellungen in diesem Zusammenhang.