„Neutralität“: Wie ein Begriff zur Waffe wird

Foto vom Vortrag

Lehrkräfte müssen politisch neutral sein. Diesen Satz hört man immer häufiger, und er verunsichert viele Menschen in Schulen, Verwaltungen und Vereinen. Doch stimmt er überhaupt?
Dieser Frage ging Dr. Sascha Regier, Referent für gewerkschaftliche Bildung bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW, am 24. September im Soziokulturellen Zentrum Klösterchen nach.

Regier begann mit dem strategischen Hintergrund. Vordenker der Neuen Rechten wie Götz Kubitschek sprechen offen von einem „geistigen Bürgerkrieg“ um die Deutungshoheit in Medien, Sprache und Geschichtspolitik. Björn Höcke formulierte 2018, wer die Begriffe präge, präge am Ende das Denken und die Politik. Die Neue Rechte setze nicht auf Straßenkampf, sondern auf „Metapolitik“, den Versuch, über Kultur, Medien und Bildung Einfluss bis weit in die bürgerliche Mitte zu gewinnen und dabei Begriffe umzudeuten.

„Neutralität“ sei dafür ein Paradebeispiel. Regier zeigte, wie der Begriff in AfD-Programmen erst in den letzten Jahren auftaucht: 2016 und 2022 spielte politische Neutralität noch keine Rolle, im Bundestagswahlprogramm 2025 kommt sie dreimal vor, im Entwurf für Sachsen-Anhalt 2026 bereits neunmal. Seit 2018 riefen AfD-Fraktionen zudem über Meldeportale wie „Neutrale Schule“ dazu auf, Lehrkräfte zu melden, die sich kritisch über die Partei äußern. Es folgten Dienstaufsichtsbeschwerden.

Die Wirkung reiche weit über Einzelfälle hinaus. Gerade junge Lehrkräfte oder Beschäftigte mit befristeten Verträgen scheuten sich, Themen wie Rassismus oder Rechtsextremismus anzusprechen. Politischer Unterricht drohe so zur bloßen Institutionenkunde zu werden. Auch zehntausende zivilgesellschaftliche Organisationen hielten sich aus Sorge um ihre Gemeinnützigkeit mit politischem Engagement zurück.

Im zweiten Teil nahm Regier die rechtlichen Grundlagen unter die Lupe. Der oft zitierte Beutelsbacher Konsens von 1976 enthalte keine Neutralitätspflicht. Er verbietet es, Schülerinnen und Schüler zu überwältigen, verlangt, Kontroverses auch kontrovers darzustellen, und soll sie befähigen, ihre eigenen Interessen zu erkennen und zu vertreten. Er ist zudem kein Gesetz, sondern ein didaktischer Grundsatz.

Das Grundgesetz kenne ebenfalls kein allgemeines Neutralitätsgebot. Staatliche Stellen müssen die Chancengleichheit der Parteien wahren, also parteipolitisch neutral sein. Das bedeute aber keine Wertneutralität. Im Gegenteil: Das Beamtenrecht verpflichtet Beamtinnen und Beamte, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für sie einzutreten. Das NRW-Schulgesetz untersagt zwar politische Bekundungen, die den Schulfrieden gefährden, erklärt aber ausdrücklich ein Auftreten gegen die Grundordnung für unzulässig. Ein Runderlass des Schulministeriums von 2025 stellt klar, dass Lehrkräfte menschenfeindlichen und verfassungswidrigen Aussagen entgegentreten müssen, egal, von wem sie kommen.

Regier betonte, dass die Debatte auch Verwaltung, Hochschulen und Vereine betrifft. Er verwies unter anderem auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „politischen Neutralität“ geförderter Organisationen.

Sein Fazit: Neutralität gegenüber menschenverachtenden Positionen gibt es nicht, weder in der Schule noch anderswo.

Die Veranstaltung war eine Kooperation des Soziokulturellen Zentrums Klösterchen mit der VHS Nordkreis Aachen, dem Herzogenrather Bündnis gegen Rechtsextremismus, attac Wurmtal und der GEW Aachen.

Zum Weiterlesen: Die GEW-Broschüre „Mythos Neutralität“ bietet rechtliche Grundlagen und viele Fallbeispiele für Lehrkräfte. Für Kommunen und Verwaltungen hat der Bundesverband Mobile Beratung 2026 den Leitfaden „Demokratisch & handlungssicher“ veröffentlicht.